Bildungsgutschein
Grundsätzliche Informationen zum Bildungsgutschein
Seit Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Bildungsgutscheine aushändigen. Diese Bildungsgutscheine enthalten neben anderem Angaben zum Bildungsziel, die Dauer der Umschulung, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der sie eingelöst werden müssen.
Darüber hinaus ist der Bildungsgutschein eine Zusicherung, dass die durch die Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Voraussetzungen
- Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil der Bedarf einer Weiterbildung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
- Hierbei muss die Agentur für Arbeit zunächst abwägen, ob die Arbeitslosigkeit beispielweise auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere Maßnahmen möglicherweise erfolgversprechender sind und ob durch das angestrebte Bildungsziel eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.
- Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder mindestens drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit notwendig. Dem Arbeitnehmer wird mit dem Bildungsgutschein die Erfüllung der Voraussetzungen bescheinigt.
Einlösen des Bildungsgutscheins
- Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit einer dem Bildungsziel entsprechenden, zugelassenen Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Andernfalls muss der Bewerber einen neuen Bildungsgutschein beantragen.
- CBM bestätigt auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in die Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Weiterbildung bei Ihrer Agentur für Arbeit vor.
Was müssen Sie beachten?
- Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Genehmigung fraglich; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen zugestimmt werden.
- Die Einlösung des Bildungsgutscheins ist auch dann in Frage gestellt, wenn ein Bewerber in die Weiterbildung aufgenommen wurde, obwohl er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt und von einer erfolgreichen Teilnahme nicht ausgegangen wird.
- Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit ein.
Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit
Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für IT-Umschulung und Weiterbildung / Qualifizierung übernommen, es fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
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